Als global tätiges Unternehmen trägt die Veldener Präzisionstechnik GmbH gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern und der Öffentlichkeit. Wir halten uns daher jederzeit und überall an geltende Gesetze, respektieren ethische Grundsätze und handeln nachhaltig. Wir verpflichten uns den zehn Prinzipien der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Anti-Korruption. Ebenso berücksichtigen wir die in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Arbeitsstandards.
Im vorliegenden Verhaltenskodex sind die für alle Veldener Mitarbeiter geltenden, verbindlichen
Entsprechend unserer Unternehmensverantwortung erwarten wir, dass auch:
jeder Lieferant, jeder Geschäftspartner sowie deren Mitarbeiter
verantwortungsvoll handeln und sich den aufgeführten Prinzipen verpflichten. Sofern Lieferanten oder Geschäftspartner im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit der Veldener Präzisionstechnik GmbH Dritte beauftragen, erwarten wir auch deren Verpflichtung der festgelegten Prinzipien.
Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und des Rechts ergibt sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung, insbesondere aus der Einhaltung folgender Grundprinzipien:
Die Beachtung der weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Dazu zählen insbesondere der Verzicht auf Zwangs- und Kinderarbeit bzw. Menschenhandel, die Einhaltung der Vorschriften zum gesetzlichen Mindestalter und die grundlegende Vereinigungsfreiheit.
Der Verbot von Diskriminierung aufgrund von:
Die Wahrnehmung von Verantwortung im Hinblick auf alle Belange des Umweltschutzes.
Dazu zählen:
Die Beachtung aller jeweils anwendbaren, produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere:
Die Einhaltung aller jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Es wird für eine angemessene Entlohnung aller Mitarbeiter gesorgt – Orientierung bieten die gesetzlich bzw. tariflich garantierten Mindestlöhne und der jeweilige Arbeitsmarkt.
Im geschäftlichen Verkehr sind Offenheit und Transparenz der Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen, insbesondere durch die Einhaltung folgender Grundprinzipien:
Unabhängig von persönlichen Interessen und Beziehungen werden alle Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien getroffen.
Jegliche Formen von Korruption sind untersagt:
Direkt oder mittelbar unangemessene Vorteile in Form von:
zur unzulässigen Beeinflussung werden abgelehnt, sofern sie die Wertgrenze von 35 Euro überschreiten. Bewirtungen im Rahmen angemessener und üblicher Geschäftspraxis sind zulässig und müssen beim Verhaltenskodex-Beauftragten gemeldet werden.
Im Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen werden strikt die gesetzlichen Vorgaben eingehalten.
Bei dem Einsatz von Beratern und Vermittlern werden die geltenden Gesetze beachtet.
An Berater und Vermittler gezahlte Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen stehen.
Vertragliche Verpflichtungen sind bindend für faire und verantwortungsvolle Marktteilnehmer, insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien:
Die Beachtung aller geltenden Kartellgesetze sowie der Verzicht auf:
Die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen werden beachtet.
Nur mit integren Geschäftspartnern werden Geschäftsbeziehungen unterhalten und dabei wird die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche beachtet.
Die Veröffentlichung von Geschäftsdaten und Geschäftstätigkeiten erfolgt wahrheitsgetreu und ist im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen.
Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Betriebsvermögen müssen geschützt werden, insbesondere durch die Einhaltung folgender Grundprinzipien:
Es werden alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von:
beachtet.
Alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden respektiert und nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung dürfen derartige Informationen weitergegeben werden.
Materielle und immaterielle Vermögen werden:
Bei Missachtung der in diesem Verhaltenskodex dokumentierten Grundprinzipien können Liefer- und Geschäftsbeziehungen als auch Arbeitsverhältnisse durch außerordentliche Kündigungen beendet werden.
Version 5.0
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen, Wünsche und Anregungen gerne zur Verfügung
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